Arbeitsloser blieb von AMS-Schulung fern und behielt sich den AMS-Laptop
Wegen Veruntreuung musste sich ein Grazer vor dem Bezirksgericht Voitsberg verantworten. Er war für eine AMS-Schulung eingeteilt worden, der er nach zwei Einheiten fernblieb. Mit ihm war auch der zur Verfügung gestellte Computer verschwunden.