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Arbeitsloser blieb von AMS-Schulung fern und behielt sich den AMS-Laptop

Wegen Veruntreuung musste sich ein Grazer vor dem Bezirksgericht Voitsberg verantworten. Er war für eine AMS-Schulung eingeteilt worden, der er nach zwei Einheiten fernblieb. Mit ihm war auch der zur Verfügung gestellte Computer verschwunden.

Ein Arbeitssuchender gab den vom AMS zur Verfügung gestellten Laptop nicht mehr zurück (Sujetfoto)
© Adobe Stock/kanashkin
Ein Arbeitssuchender gab den vom AMS zur Verfügung gestellten Laptop nicht mehr zurück (Sujetfoto)
Rainer Brinskelle
Teamleiter Regionalredaktion Voitsberg