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Salzburgerin will Rückholung aus Syrien gerichtlich durchsetzen

Maria G. hatte gegen den ablehnenden Bescheid des Außenamts berufen. Ein Ergebnis brachte die Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht nicht. Nur die Kinder wären „relativ einfach“ zurückzuholen.

Camp Roj ist ein Internierungslager
© AFP / Delil Souleiman
Camp Roj ist ein Internierungslager
Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark