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© Expa/ Johann GroderDie vier Präsidenten der Oberlandesgerichte haben Bedenken 
Präsidenten der Oberlandesgerichte kritisieren die Regierung
Die Strafprozessordnung wird geändert - nach nur zweiwöchiger Begutachtungsfrist. Das sei nicht angemessen und riskant.
Alfred Lobnik
Redakteur Bundesland Steiermark