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Nach Vergewaltigungsurteil: Wie geht es mit dem jungen Täter weiter?

14-Jähriger hat eine Elfjährige missbraucht. Seitdem ist er vom Unterricht suspendiert. Es gibt aber eine Schulpflicht. Fix ist derzeit: In seine alte Schule kommt er nicht mehr.

Für Opfer und auch für die Täter gilt eine gesetzliche Schulpflicht
© APA (Symbolfoto)
Für Opfer und auch für die Täter gilt eine gesetzliche Schulpflicht
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort