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Freigesprochenen winken künftig bis zu 60.000 Euro

Wer freigesprochen oder dessen Strafverfahren eingestellt wird, erhält künftig mehrere tausend Euro Kostenersatz für die eigene Verteidigung. 70 Millionen Euro sind allein für 2024 dafür vorgesehen.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Anschluss an den Ministerrat
© APA / Georg Hochmuth
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Anschluss an den Ministerrat
Christina Traar
Chefredakteurin Wien