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Für bestimmte Straftaten muss es ein lebenslanges Waffenverbot geben

Claudia Beer-Odebrecht
Redakteurin Bundesland-Ressort
Waffenverbote werden „nur“ unbefristet verhängt
© APA / Herbert Neubauer
Waffenverbote werden „nur“ unbefristet verhängt

Ein Gericht hat das Waffenverbot für einen Österreicher, der vor Jahrzehnten wegen Doppelmordes verurteilt wurde, aufgehoben. Ein lebenslanges Verbot sieht das Gesetz aber nicht vor.