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Tanzen verboten, Glücksspiel erlaubt

Das Kärntner Veranstaltungsverbot am heutigen Karfreitag ist in ganz Österreich am strengsten geregelt. Konzerte, Theater- oder Kinovorstellungen, Lesungen und sportliche Wettkämpfe sind bis Karsamstag, 14 Uhr, untersagt. Land plant keine Änderung.

Der Obmann des Vereins „Kult:Villach“ stellte am Verfassungsgerichtshof einen Gesetzesprüfungsantrag
© KK/Kult Villach
Der Obmann des Vereins „Kult:Villach“ stellte am Verfassungsgerichtshof einen Gesetzesprüfungsantrag
Autorenbild Alexandra Pöcher
Regionalbüro Villach