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Junger Kärntner verschickte Nacktfotos von eigener Schwester

26-Jähriger hatte auf dem Handy kinderpornografische Bilder und Videos. Nacktfotos seiner Schwester leitete er an Freund weiter. Jetzt wurde er – nicht rechtskräftig – zu Gefängnisstrafe verurteilt.

Wer Nacktfotos einer Person verschickt, die dazu nicht ihr Einverständnis gegeben hat, macht sich strafbar
© Alpar - stock.adobe.com (Sujetfoto)
Wer Nacktfotos einer Person verschickt, die dazu nicht ihr Einverständnis gegeben hat, macht sich strafbar
Claudia Beer-Odebrecht
Redakteurin Bundesland-Ressort