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Fehlenden Arm übersehen: Kärntner Gynäkologe haftet für behindertes Kind

Mädchen kommt ohne linken Arm zur Welt. Eltern klagten, weil sie sich bei korrekter Diagnose für eine Abtreibung entschieden hätten. Laut OGH muss Arzt zahlen.

Auf dem Röntgenbild des Kindes ist die Fehlbildung an der linken Seite deutlich zu sehen
© KK
Auf dem Röntgenbild des Kindes ist die Fehlbildung an der linken Seite deutlich zu sehen
Claudia Beer-Odebrecht
Redakteurin Bundesland-Ressort