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Der Flughafen Klagenfurt landet jetzt vor Gericht

Früherer Mehrheitseigentümer hält Call-Option für nicht rechtskräftig und sieht sich weiterhin als Flughafen-Gesellschafter. KBV verteidigt Rechtsposition. Nun ist das Handelsgericht Wien am Zug. Was der Beteiligungsvertrag von 2018 (nicht) regelt.

© Weichselbraun Helmuth
Wer landet, wer fliegt? Darüber entscheidet das Handelsgericht Wien aufgrund einer Feststellungsklage von Lilihill
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol