Signa-Luxusimmobilien: „Besserungsklausel Bedingung für Sanierungsplan“
Zuerst aufwerten und „abkassieren“, dann abwerten und Gläubiger zur Kasse bitten? Bekannter Kärntner Steuerberater Hans Neuner warnt: Steigt der Verkehrswert der Signa-Liegenschaften, braucht es eine Besserungsklausel.