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Pflegekraft eines Heims soll für Winterdienst Haftung übernehmen

Die diensthabende diplomierte Pflegekraft eines Kärntner Pflegeheimes soll nach einem Todesfall vom Betreiber als Verantwortliche für den Winterdienst genannt worden sein. Sie wandte sich an die Gewerkschaft.

Mangelnder Winterdienst kann zu Unfällen führen (Sujetbild)
© APA / Herbert Pfarrhofer
Mangelnder Winterdienst kann zu Unfällen führen (Sujetbild)
Petra Lerchbaumer
Redakteurin Kärnten-Ressort