Gibt es eine Entschädigung, wenn mein Zug nicht kommt?
Ob Reisende wegen der Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr ein Recht auf Rückerstattung der Mehrkosten haben, lesen Sie hier.

Gibt es bei Ausfällen und Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigungen?
Bahnreisende in Europa haben seit heuer grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Extremwetter mehr. Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU seit Mitte Juni keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. ÖBB und Westbahn bestätigten aber, Rückerstattungen wie gewohnt durchzuführen, wie der ORF-Radiosender Ö1 am Mittwoch berichtete.
Wie hoch sind die Entschädigungen?
Maria-Theresia Röhsler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) erklärte, grundsätzlich bekomme man bei Bahnverspätungen von mehr als einer Stunde 25 Prozent des Ticketpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Als gestrandeter Passagier kann man laut Bericht Geld für Hotel oder Taxi zurückfordern, sofern das Bahnunternehmen keine Lösung anbietet.
Was bedeutet höhere Gewalt grundsätzlich?
Zu den Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt, zählen etwa extreme Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen und Sabotage oder Terrorismus.

