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Was tun, wenn das Fluggepäck verloren geht?

Jedes Jahr gehen im Flugverkehr Millionen Gepäckstücke verloren. Was zu beachten ist, wenn der Koffer Verspätung hat, beschädigt ist – oder nicht mehr auftaucht.

© izusek
Karin Riess
Samstags- und Sonntagbeilage, Leiterin Samstagsbeilage und Reiseredaktion

Mein Koffer ist bei der Gepäckausgabe am Flughafen auf dem Förderband nicht aufgetaucht. Was soll ich jetzt tun?

Kommt das Gepäck nicht gleichzeitig mit den Reisenden am Zielflughafen an, dann führt der erste Weg immer zum Lost-and-Found-Schalter. „Der erste Schritt im Falle eines fehlenden Koffers ist immer die Verlustmeldung bei der Fluglinie“, erklärt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung. Dafür ist ein „Property Irregularity Report“-Formular (PIR) auszufüllen – davon sollte man sich jedenfalls eine Kopie geben lassen – und der Gepäcksticker vorzuzeigen, den man beim Einchecken bekommen hat.

Mein Gepäck hat Verspätung, wird erst morgen ankommen und im Koffer sind mein ganzes Gewand und mein Kulturbeutel. Bekomme ich die Einkäufe ersetzt?

Die Maßnahmen, die in diesem Fall ergriffen werden, unterscheiden sich je nach Airline. Manche geben beispielsweise ein sogenanntes „Overnight Kit“ mit Zahnbürste, T-Shirt und Co aus. Andere lassen Ersatzkäufe tätigen: Dabei werden die Ausgaben für Toiletteartikel meist zur Gänze ersetzt, Kleidung aber oft nur zu 50 Prozent, da man sie nach dem Eintreffen des Gepäcks weiterverwenden kann. Jedenfalls gilt: Bei den Ersatzeinkäufen ist man zur Schadensminderung verpflichtet – muss die Ausgaben also möglichst gering halten. Für die Kostenerstattung muss man die Kaufbelege spätestens 21 Tage nach dem Wiedererhalt des Koffers bei der Airline schriftlich melden und alle Kaufbelege, Kopien von Ticket, Boardingpass, PIR-Formular und den Gepäckabschnitt beifügen. Wichtig: Kommt der Koffer bei der Rückreise verspätet am Wohnort an, gibt es keinen Grund für Ersatzkäufe und somit keinen Anspruch auf Erstattung.

Mein Koffer ist während des Flugs beschädigt worden. Bekomme ich ihn ersetzt?

„Eine Beschädigung müssen Reisende unverzüglich nach Entdeckung des Schadens bei der Fluglinie melden“, sagt Authried. Bei aufgegebenem Gepäck jedenfalls binnen sieben Tagen nach Erhalt, bei verspätetem innerhalb von 21 Tagen, nachdem man es zurückbekommen hat. „Wer die Fristen versäumt, verliert alle Ansprüche“, sagt der Jurist. Bei einem beschädigten Gepäckstück hat man Anspruch auf den Ersatz der Reparaturkosten. Sollte der Schaden irreparabel sein, steht einem der Ersatz des Zeitwerts zu. Für einen beschädigten Koffer haften Fluglinien derzeit mit bis zu 1600 Euro. Wichtig ist, die Beschädigungen gleich mit Fotos zu dokumentieren. Der Kaufbeleg des Gepäckstücks hilft dabei, den Zeitwert zu bemessen.

Leider ist der Koffer verloren gegangen, die Airline kann ihn nicht mehr finden. Was steht mir zu?

Sollte das Gepäckstück nicht mehr auftauchen, dann hat man Ansprüche auf Schadenersatz für Koffer und dessen Inhalt gegenüber der Fluggesellschaft. Dafür wird wiederum der Zeitwert der verlorenen Gegenstände herangezogen, die man glaubhaft machen muss. Sollte man noch Kaufbelege haben, ist das hilfreich. Für einen verlorenen Koffer haften Fluglinien derzeit mit knapp 1600 Euro. Deshalb gilt:  „Wer also mit Luxusartikeln oder teureren Kleidungsstücken reist, sollte eine Reisegepäckversicherung abschließen bzw. den Wert spätestens bei der Abfertigung – eventuell unter Aufpreis – deklarieren“, rät Authried.

Was man rund ums Fluggepäck sonst noch beachten sollte

Übergewicht. Zu viele Kilos auf der Kofferwaage nutzen Airlines gern als zusätzliche Einnahmequelle. Deshalb: „Bereits vor dem Kauf eines Flugtickets über die zugelassene Freigepäckmenge informieren, dann kommt es später zu keinen bösen Überraschungen“, rät Authried. Bei vielen Fluglinien sind zwischen 20 und 23 Kilogramm zulässig. Es gibt aber auch Airlines, die nur 15 Kilo erlauben oder solche, die unabhängig vom Gewicht eine Pauschale pro aufgegebenem Gepäckstück verlangen.
Handgepäck. Für das Handgepäck gilt im Normalfall nicht nur eine Gewichtsobergrenze, auch genormte Höchstmaße sind üblich. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die man auf der Homepage der jeweiligen Airline findet. Kommt es zu Schäden am Handgepäck während des Fluges, haftet die Airline nur bei Verschulden. Besonders wertvolle oder dringend benötigte Gegenstände lieber im Handgepäck mitnehmen.
Reisegepäckschutz. Meist beinhalten Reiseversicherungen und Kreditkarten einen Reisegepäckschutz, etwa bei verspäteter Auslieferung am Urlaubsort oder bei Verlust oder Beschädigung.

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