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Grundwehrdiener sollte auf Turm klettern und sich entblößen

Ein ehemaliger Berufssoldat wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen, als Vorgesetzter die körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung von Grundwehrdienern geschädigt zu haben. Urteil nicht rechtskräftig.

Dem Angeklagten drohten bis zu fünf Jahre Haft
© KLZ / Marko Petein
Dem Angeklagten drohten bis zu fünf Jahre Haft
Marko Petelin
Redakteur Kärnten-Ressort