Grundwehrdiener sollte auf Turm klettern und sich entblößen
Ein ehemaliger Berufssoldat wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen, als Vorgesetzter die körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung von Grundwehrdienern geschädigt zu haben. Urteil nicht rechtskräftig.