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Spitzenbeamter des Landes Kärnten wollte nicht zur Milizübung

Führungskraft erhob Einspruch gegen Einberufungsbefehl des Militärkommandos. Er sei unabkömmlich, weil er mehrere Schlüsselfunktionen innehabe, so der Mann. Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerde zurück.

Für das Gericht war die "dienstliche Unabkömmlichkeit" des Mannes kein Entschuldigungsgrund
© Josef Fröhlich (Symbolfoto)
Für das Gericht war die "dienstliche Unabkömmlichkeit" des Mannes kein Entschuldigungsgrund
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort