Spitzenbeamter des Landes Kärnten wollte nicht zur Milizübung
Führungskraft erhob Einspruch gegen Einberufungsbefehl des Militärkommandos. Er sei unabkömmlich, weil er mehrere Schlüsselfunktionen innehabe, so der Mann. Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerde zurück.