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Gesetze für Hundehalter werden in Kärnten nicht verschärft

"Anlassgesetzgebung wird es keine geben." Nach Angriff in Oberösterreich winkt Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) bei Verschärfungen ab. Hundeführschein und Sachkundeausweis sind für ihn aber vorstellbar.

Die Hundehaltung ist im Kärntner Landessicherheitsgesetz geregelt
© Weichselbraun
Die Hundehaltung ist im Kärntner Landessicherheitsgesetz geregelt
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort