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Höchstgericht soll Koralm-Verordnung kippen

Neue Wende in der Causa Pumpspeicher: Bundesverwaltungsgericht hält die 2015 erlassene Landesverordnung, mit der das Schutzgebiet auf der Koralm massiv zusammengestutzt wurde, für rechtswidrig. Kritik von Grünen und Naturschützern.

Auf der Glitzalm soll der obere der beiden Speicherseen entstehen. Just dieses Gebiet ist seit 2015 nicht mehr unter Schutz gestellt
© Robert Lenhard
Auf der Glitzalm soll der obere der beiden Speicherseen entstehen. Just dieses Gebiet ist seit 2015 nicht mehr unter Schutz gestellt
Günter Pilch
Redakteur Bundesland Steiermark / Umwelt