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Die VfGH-Richter hätten schon vor dem Fall Rami bescheiden werden sollen

Verfassungsrichter sind auf eine gewissenhafte Pflichterfüllung vereidigt, dürfen aber auch in ihrem Stammberuf verbleiben. Das geht sich mit einem Dienst an der Republik oft nicht aus.

VfGH-Verhandlung zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl
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VfGH-Verhandlung zur Anfechtung der Bundespräsidentenwahl
Thomas Cik
Leiter Kärnten-Ressort