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Für Neukunden bleibt die Tür zu günstigerem Strom geschlossen

Das Land Kärnten und die Arbeiterkammer klagen – aber nicht gegen die Kelag, sondern gegen das allgemeine Recht auf Grundversorgung.

Nicht wenige hofften, mit dem gesetzlich verbrieften Recht auf Grundversorgung eine Hintertüre zu leistbarer Energie zu öffnen
© APA/dpa/Moritz Frankenberg
Nicht wenige hofften, mit dem gesetzlich verbrieften Recht auf Grundversorgung eine Hintertüre zu leistbarer Energie zu öffnen
Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol