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© APA/dpa/Moritz FrankenbergNicht wenige hofften, mit dem gesetzlich verbrieften Recht auf Grundversorgung eine Hintertüre zu leistbarer Energie zu öffnen 
Für Neukunden bleibt die Tür zu günstigerem Strom geschlossen
Das Land Kärnten und die Arbeiterkammer klagen – aber nicht gegen die Kelag, sondern gegen das allgemeine Recht auf Grundversorgung.

Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol