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E-Control: Land muss rechtskonformes Verhalten der Kelag herstellen

Laut E-Control ist das Recht auf Grundversorgung für alle Stromkunden zum Bestandskundentarif rechtlich eindeutig. Gegen Versorger, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, muss die Landesregierung einschreiten.

© IMAGO/photo2000
Uwe Sommersguter
Von   und Bettina Auer