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"Wenn Förster illegalen Mountainbiker filmt, wird es rechtlich eng"

Mountainbiker musste nach illegaler Benutzung eines Radweges am Tremmelberg bei Knittelfeld knapp 770 Euro zahlen. Zur Feststellung seiner Identität fertigte Förster ein Handyvideo an. Jurist erläutert dazu die rechtliche Lage.

Im Tremmelberg-Gebiet ist das Mountainbiken verboten
© Patrick Neves
Im Tremmelberg-Gebiet ist das Mountainbiken verboten
Josef Fröhlich
Redakteur Regionalredaktion Murtal & Murau