Masken fallen auch für Mitarbeiter in Gastronomie und Friseursalons
Für Gäste und Gastronomie-Mitarbeiter fällt die Maskenpflicht in Innenräumen, sofern die 3-G-Regel eingehalten wird. Die Vertreter der Kärntner Gastronomen und körpernahen Dienstleister sind erleichtert - und haben neue Forderungen.