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VFGH hat entschieden: Wahlergebnis in St. Peter am Ottersbach ist gültig

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden und die Landeswahlbehörde bestätigt: Der Wahlanfechtung, die die "Bürgerliste St. Peter" eingebracht hatte, wird nicht stattgegeben. Das Wahlergebnis in St. Peter am Ottersbach ist rechtskräftig.

Das Wahlergebnis in St. Peter am Ottersbach ist jetzt rechtskräftig
© Johann Schleich
Das Wahlergebnis in St. Peter am Ottersbach ist jetzt rechtskräftig
Katharina Siuka
Stv. Ressortleiterin Regionalredaktionen Steiermark