„Bauern müssen keinen Lagerplatz für Siloballen bauen“
Nach Wirbel um Verbot der Lagerung von Siloballen und Rundholz im Freiland ist die Behörde um Beruhigung bemüht: Die Genehmigungsverfahren seien nötig, aber unkompliziert. Ausnahmeregelung wurde beantragt.