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„Bauern müssen keinen Lagerplatz für Siloballen bauen“

Nach Wirbel um Verbot der Lagerung von Siloballen und Rundholz im Freiland ist die Behörde um Beruhigung bemüht: Die Genehmigungsverfahren seien nötig, aber unkompliziert. Ausnahmeregelung wurde beantragt.

Diese Form der Ballenlagerung ist in Kärnten maximal neun Wochen lang erlaubt (Symbolfoto)
© Jürgen Fuchs
Diese Form der Ballenlagerung ist in Kärnten maximal neun Wochen lang erlaubt (Symbolfoto)
Karin Hautzenberger
Stv. Leiterin Kärnten-Ressort