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„Pferdehalter darf in den Stall, wenn es notwendig ist“

Amtstierarzt Karl Baumgartner von der Abteilung 5 beim Land Kärnten über die Sicherstellung der Grundbedürfnisse von Pferden.

Ein Pferd muss laut Tierhalteverordnung mehrmals wöchentlich ausreichend bewegt werden
© Nadine Haase - stock.adobe.com
Ein Pferd muss laut Tierhalteverordnung mehrmals wöchentlich ausreichend bewegt werden
Petra Lerchbaumer
Redakteurin Kärnten-Ressort