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© Nadine Haase - stock.adobe.comEin Pferd muss laut Tierhalteverordnung mehrmals wöchentlich ausreichend bewegt werden 
„Pferdehalter darf in den Stall, wenn es notwendig ist“
Amtstierarzt Karl Baumgartner von der Abteilung 5 beim Land Kärnten über die Sicherstellung der Grundbedürfnisse von Pferden.

Petra Lerchbaumer
Redakteurin Kärnten-Ressort