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900 Mitarbeiter des Landes Kärnten haben einen Nebenjob

Um, wie der Presse-Chef des Landes, eine Nebenbeschäftigung ausüben zu dürfen, braucht es die Zustimmung der Personalabteilung. Dazuverdienen kann man, so viel man will.

Ob Landesmitarbeiter einen Nebenjob ausüben dürfen, entscheidet die Personalabteilung
© KLZ/Traussnig (Sujetfoto)
Ob Landesmitarbeiter einen Nebenjob ausüben dürfen, entscheidet die Personalabteilung
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort