Der beliebte Sulmklammweg darf nicht gesperrt werden
Laut einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil des Landesgerichtes müsse der Weg durch die Wieser Sulmklamm freigegeben werden. Nun droht Schadensersatzklage in der Höhe von 120.000 Euro. Der Waldbesitzer will wahrscheinlich berufen.