Das Sterben wird teuer: Totenbeschaugebühr verdoppelt sich
Kärnten bekommt ein neues Bestattungsgesetz: Gemeindebund und Ärztekammer einigten sich auf höhere Tarife und behördliche Vereinfachungen bei Totenbeschau. Auf Hinterbliebene kommen dadurch deutlich höhere Kosten zu.
Einigung bei Totenbeschau erzielt: Das neue Kärntner Bestattungsgesetz soll künftig unter anderem pietätlose Zustände beim Ableben einer Person verhindern (Archivfoto)