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EU-Richtlinie trifft Ferlacher Büchsenmacher

Die Ferlacher sehen ihre Büchsen als Kunstwerke, doch rechtlich werden sie als Waffen eingestuft – mit weitreichenden finanziellen Folgen. Denn Verkäufe in Länder wie Russland sind derzeit nicht erlaubt.

Die Ferlacher sehen ihre Büchsen als Kunsthandwerk, im Wirtschaftsministerium stellt man auf die Funktion ab und sagt es ist eine Waffe
© KLZ/Markus Traussnig
Die Ferlacher sehen ihre Büchsen als Kunsthandwerk, im Wirtschaftsministerium stellt man auf die Funktion ab und sagt es ist eine Waffe
Thomas Cik
Leiter Kärnten-Ressort