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Beschwerde zu Handymast vom Gericht abgewiesen

Landesverwaltungsgericht stellte fest, dass Spittaler Familie gesundheitliche Bedenken gegenüber Handymast nicht geltend machen kann. Bürger Johann Kuhn fordert Änderung des rechtlichen Rahmens.

Der Handymast im Amlacherweg erregte auch die Gemüter der Mieter der nahe gelegenen Wohnungen
© Camilla Kleinsasser
Der Handymast im Amlacherweg erregte auch die Gemüter der Mieter der nahe gelegenen Wohnungen
Camilla Kleinsasser
Redakteurin Regionalredaktion Oberkärnten & Osttirol