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"Unfreundlicher Akt" bei Warnstreik in Sozialwirtschaft

Der Warnstreik in der Sozialwirtschaft verunsichert Beschäftigte in den betroffenen Unternehmen: Sie erhalten Emails von ihren Geschäftsleitungen, dass die Streikzeit vom Gehalt abgezogen werde. Das ist rechtlich gedeckt, Arbeitnehmer kritisieren dies dennoch als "unfreundlichen Akt".

Im Vordergrund Arbeitnehmerverhandler Reinhard Bödenauer
© APA/GEORG HOCHMUTH
Im Vordergrund Arbeitnehmerverhandler Reinhard Bödenauer
Hannes Gaisch-Faustmann
Stv. Ressortleiter Wirtschaft