Jedes Jahr zu Silvester verletzten sich Kärntner und Osttiroler durch Feuerwerkskörper. Verwaltungsstrafe von bis zu 4300 Euro droht. Wird jemand verletzt, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben.
Bevor man eine rakete zündet, muss man die Gebrauchsanweisung lesen, die Altersbeschränkung beachten und sich vergewissern, dass das Abschießen von Feuerwerken an diesem Ort überhaupt erlaubt ist (Symbolfoto)