Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen. Chronik 3200 Euro Strafe für betrunkenen RadfahrerTrunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Das musste vor dem Richter sogar ein Radfahrer zur Kenntnis nehmen. Hier drei Fälle, welche die Strenge der Justiz dokumentieren. © APA/WWW.FOTOPLUTSCH.ATStatt einer Diversion gab es für einen alkoholisierten Radfahrer nun eine Geldstrafe (Archivbild)Harald HoferRedakteur Regionalbüro Hartberg-Fürstenfeldvor 8 Jahren25. Jänner 2018 um 19:00Hartberg-FürstenfeldGericht