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3200 Euro Strafe für betrunkenen Radfahrer

Trunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Das musste vor dem Richter sogar ein Radfahrer zur Kenntnis nehmen. Hier drei Fälle, welche die Strenge der Justiz dokumentieren.

Statt einer Diversion gab es für einen alkoholisierten Radfahrer nun eine Geldstrafe (Archivbild)
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Statt einer Diversion gab es für einen alkoholisierten Radfahrer nun eine Geldstrafe (Archivbild)
Harald Hofer
Redakteur Regionalbüro Hartberg-Fürstenfeld