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Ermittlungen fortsetzen: Hochwasser-Opfer geben nicht auf

Staatsanwalt stellte Ermittlungen nach verheerender Flut von 2012 ein. Anwalt von Geschädigten wird aber Fortsetzung des Verfahrens beantragen. Bisher gibt es bereits 194 Schadensersatzklagen.

Das Hochwasser von 2012 wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben
© KLZ/Weichselbraun
Das Hochwasser von 2012 wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben
Jochen Habich
Redakteur Kärnten-Ressort