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© FotoliaIm Zweifel darf ein Unternehmen bilanzrechtlich von der Fortführung ausgehen 
Im Zweifel dürfen Unternehmen fortgeführt werden
Ein Fachgutachten des Klagenfurter Wirtschaftsprüfers Anton Schmidl trägt zur Entkriminalisierung der Bilanzlegung in der Krise bei.

Uwe Sommersguter
Leitung Wirtschaft Kärnten/Osttirol