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© APA/ROLAND SCHLAGERPo-Grapschen ist strafrechtlich relevant. 
Wirt fasst für Po-Grapschen 3600 Euro Strafe aus
Regelmäßiges Grapschen hatte Folgen: Gastronom bekommt drei Monate bedingt. Kellnerin erhielt mit AK-Hilfe 3600 Euro Schadenersatz.

Bernd Hecke
Chefreporter