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Teichtmeister muss nicht ins Gefängnis

Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wird schuldig gesprochen. Das Urteil lautet zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung. Er soll im Besitz von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen gewesen sein und hat zum Teil selbst Material hergestellt.

Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister schuldig gesprochen
© APA/BARBARA GINDL
Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister schuldig gesprochen
Alfred Lobnik
Von   und Daniela Breščaković