Ein Jahr lang hatte sich ein Schiedsgericht mit dem Streitfall befasst, jetzt gibt es ein Urteil: Der Verbund ist nicht verpflichtet, das Gaskombikraftwerk in Mellach als Ausfallsreserve vorzuhalten. Der Spruch ist der einstweilige Höhepunkt in einem monatelangen Streit zwischen dem Wiener Energieversorger und der Energie Steiermark um die Fernwärmeversorgung der Landeshauptstadt Graz.