Vor fünf Jahren wurde in Österreich, nach langen Diskussionen, ein „Transparenzpaket“ beschlossen. Jetzt ziehen Experten eine kritische Bilanz. „Wir haben zahlreichen Schwächen und Schlupflöcher gefunden“, sagt der Politologe Hubert Sickinger, der gemeinsam mit Marion Breitschopf (Plattform Meine Abgeordneten), Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit) und Florian Skrabal (Dossier) eine Evaluierung durchführte. In mehreren Fällen könnten wichtige Gesetzesbestimmungen kaum kontrolliert und durchgesetzt werden, so die Schlussfolgerung. Für die Nichtabgabe eines Rechenschaftsberichts sei derzeit keine Sanktion im Parteiengesetz vorgesehen, "was jegliche Transparenz-Verpflichtung ad absurdum führt", heißt es in der Bestandsaufnahme.

Falls eine Partei Spenden Dritter nicht deklariere, können diese vom Kontroll- und Sanktionssystem nicht erfasst werden. Der Rechnungshof ist bisher nicht in der Lage, von sich aus die Bücher der Parteien zu überprüfen. „Man ist darauf angewiesen, dass die Parteien ehrlich sind“, sagt Sickinger. Diese sind aber nicht dazu verpflichtet, sämtliche Vermögens- und Schuldenstände verpflichtet. Die Experten fordern auch eine Senkung des Schwellwertes zur unverzüglich verpflichtenden Meldung von Großspenden. „Die Grenze von 50.000 Euro ist viel zu hoch. Wir schlagen vor, dass man hier 10.000 Euro für die sofortige Offenlegung festsetzt.“ Zudem soll das „bewusste Verschleiern von Großspenden ein gerichtlicher Tatbestand“ werden, fordert Sickinger.