Laut Anklage hat er im Vorjahr Adolf Hitler und den Nationalsozialismus in ein positives Licht gerückt und Sprüche wie "geh endlich Frau Merkel und nimm deine dreckigen Parasiten gleich wieder mit" auf Facebook geteilt, die gegen Flüchtlinge hetzen.

Staatsanwalt Andreas Winkler warf dem Beschuldigten nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g vor. Noch bevor der Angeklagte zu Wort kam, sagte Verteidiger Roland Reiter, sein Mandant werde sich vollumfänglich schuldig verantworten, "es tut ihm leid". Als die vorsitzende Richterin Ilona Schalwich-Mozes dem Beschuldigten auf den Zahn fühlte, relativierte dieser das Geständnis und meinte, er habe die Sprüche für eine Satire gehalten. Er habe nicht gewusst, dass er eine Straftat begehe, nur weil er die Postings geteilt oder "geliked" habe.

Nun hat das Schwurgericht den 47-jährigen Salzburger vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g freigesprochen. Sieben der insgesamt acht Geschworenen haben heute am Landesgericht Salzburg eine Schuld des Angeklagten verneint. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung dazu abgegeben hat.