Die gute Nachricht zu Beginn: Nicht alle von Ex-Kabeg-Vorständin Ines Manegold erteilten Aufträge an externe Berater und Juristen – sie hat viele vergeben – war dem Grund nach falsch. Im Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) liest sich das so: „Obwohl dem LRH die Notwendigkeit zur Bearbeitung von Aufgabenstellungen in der Mehrheit der dargestellten Fälle durchaus deutlich wurde (. . .).“
Das war’s mit „Lob“. Der zuvor zitierte Satz geht wie folgt weiter: „(. . .), konnten die Gründe für eine externe anstelle einer internen Erbringung dieser Leistung nicht immer nachvollzogen werden.“