Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der Hypo-Abbaugesellschaft Heta die Anweisung gegeben, dass diese alle Berater-Verträge vorlegt. Dies, um prüfen zu können, ob diese Mandate mit dem Abwicklungsregime nach dem Bankenabwicklungsgesetz BaSAG im Einklang stehen, bestätigte ein Behördensprecher am Dienstag einen Bericht der Zeitung "Standard".

Das Vorgehen sei im Sinne und Interesse der Gläubiger und deren Gleichbehandlung, hieß es weiter aus der FMA.

Keine weiteren Ermittlungen

Die Zeitung zitierte aus einem Mail der Heta an Anwälte, die Hypo-Vorgänge untersuchen, dass man mitteilen müsse, "dass die Heta aufgrund der Ereignisse der letzten Tage und den Bestimmungen des FMA-Bescheids ... und dem damit verbundenen BaSAG-Regime (Abwicklung gemäß Bankensanierungsgesetz; Anm.) keine weiteren neuen Ermittlungen/Sachverhaltsdarstellungen oder Ähnliches in Auftrag gibt und geben kann".

Und: "Allfällige laufende Ermittlungen/Vorarbeiten/Entwürfe von Sachverhaltsdarstellungen und Ähnliches sind sofort einzustellen." Nicht betroffen von dem Stopp seien "laufende GERICHTS-Verfahren", womit Zivilverfahren gemeint sind.

Durch Aufklärungen im Hypo-Milliardendesaster sind nach Angaben im Bericht der Griss-Kommission bisher 26 Mio. Euro erstritten worden. Involvierte Juristen sprechen laut "Standard" hingegen von 300 Mio. Euro.