Der Streit mit US-Hedgefonds um alte Staatsschulden hat für Argentinien ein weiteres bitteres Nachspiel. Der zuständige New Yorker Bezirksrichter Thomas Griesa bestrafte das südamerikanische Land am Mittwoch wegen Urteilsmissachtung. Argentinien habe trotz einer Aufforderung im Jahr 2013 bisher nicht bestimmte Dokumente übergeben, begründete Griesa die Maßnahme.

Deshalb werde argentinisches Staatseigentum in den USA nun als privatwirtschaftlicher Besitz betrachtet. Ausgenommen seien diplomatische und militärische Einrichtungen Argentiniens. Mit dem Schritt dürfte es den amerikanischen Gläubigern leichter fallen, ihre Forderungen einzutreiben.

Staatspleite 2002

Der Streit geht auf die Staatspleite Argentiniens 2002 zurück. Die Regierung hatte sich damals nach dem Bankrott mit den meisten Gläubigern auf den Umtausch von Anleihen und einen Schuldenschnitt geeinigt. Einige Hedgefonds kauften Gläubigern aber argentinische Bonds zu einem Bruchteil des Nennwerts ab und wetteten darauf, auf dem Klageweg die Auszahlung der vollen Summe von rund 1,3 Milliarden Dollar (1,17 Mrd. Euro) erreichen können. Letztlich hatten sie damit Erfolg, Richter Griesa urteilte entsprechend. Argentinien stellte sich aber quer - auch weil es fürchtete, dass dann noch viele andere Anleihen-Besitzer ihr komplettes Geld zurückhaben wollten, was nach Angaben aus Buenos Aires den Haushalt überfordert hätte.

2014 erneute Staatspleite

Griesa hatte das Land dann aber verpflichtet, den Inhabern der damals getauschten Anleihen nur dann die fälligen Zinszahlungen überweisen zu dürfen, wenn vorher die Fonds bedient werden. Im Zuge des Streits wurde das Land dann Mitte 2014 für zahlungsunfähig erklärt und rutschte erneut in die Staatspleite. Die Regierung hat danach ein Gesetz verabschiedet, das den Umtausch der einst nach US-Recht begebenen Staatsanleihen in Papiere nach argentinischem Recht vorsieht, womit das New Yorker Gericht aus argentinischer Sicht nicht mehr befugt wäre, die Auszahlung an die damals kompromissbereiten Altgläubiger zu verhindern.