Der größte Mietkostenfaktor ist der Mietzins. Er prägt über die komplette Zeit des Mietverhältnisses die persönliche Ausgabensituation wesentlich. Die Miete (also der Gesamtmietzins) setzt sich üblicherweise aus folgenden Bestandteilen zusammen: dem Nettomietzins plus Betriebskostenanteil und plus Umsatzsteuer. Wenn Möbel mitvermietet werden, kann auch dafür noch eine Inventarmiete samt Umsatzsteuer verlangt werden. Kommt das Mietrechtsgesetz nicht zur Anwendung, ist der Vermieter in den meisten Fällen berechtigt, einen frei vereinbarten Hauptmietzins einzufordern. Im Bereich des Mietrechtsgesetzes sind die Mieten streng geregelt und werden grob gesprochen nach Kategoriemietzins, Richtwertmietzins oder angemessenem Mietzins unterteilt.

Richtwerte

Bei Neuabschluss eines Mietvertrages kann der Vermieter, wenn er nicht einen angemessenen Mietzins verlangen darf, meist den Richtwertmietzins vereinbaren. Dieser wird nach Richtwertgesetz unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen immer konkret für das einzelne Mietobjekt errechnet. Der seit dem 1. April 2017 gültige Richtwert beträgt für die Steiermark 7,70 Euro/m2 Wohnnutzfläche bei einem unbefristeten Mietverhältnis. Der Wert für Kärnten: 6,53 Euro/m2.

Verteuerung

Gleich zu Beginn des neuen Jahres wurden die mietrechtlichen Kategoriebeträge angehoben. Dies war möglich, da es zuletzt zu einer Überschreitung des gesetzlichen Schwellwertes von 5 Prozent gekommen ist. Die Erhöhung gilt jedenfalls für die meisten Kategorie-Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden.