Es gibt einige Regeln die zu beachten sind, damit im Fall der Fälle die Haushaltsversicherung auch für einen Schaden während des Urlaubs einspringt. Wer auf Reisen geht und seine eigenen vier Wände für längere Zeit alleine lässt, sollte das nicht überhastet tun, denn wer folgende Regeln nicht beachtet, kann im schlimmsten Fall leer ausgehen.

Die Voraussetzung für einen Schadenübernahme nach einem Einbruch ist, dass es an der Haustüre oder am Fenster sichtbare Einbruchsspuren gibt. Es ist daher unerlässlich, die Haustüre abzusperren und den Schlüssel, nicht unter der Fußmatte oder im Blumentopf daneben zu verstecken. Natürlich müssen auch sämtliche Sicherungen, die mit der Versichrung zwecks Prämienvergünstigung vereinbart wurden - etwa eine Alarmanlage - scharf geschalten sein, bevor man auf Urlaub fährt.

Bleibt ein Ein- oder Zweifamilienwohnhaus länger als 72 Stunden unbewohnt, müssen während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen - also der Haupthahn abgesperrt werden. Im Winter wenn geheizt werden muss, sind zusätzlich sämtliche wasserführende Leitungen und Anlagen zu entleeren, sofern die Heizung nicht durchgehend im Einsatz ist.

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