Jedes Jahr, wenn die Temperaturen in sommerliche Höhen klettern, beginnen viele Mieter darüber nachzudenken, ob sie ihre Wohnung mit einer Klimaanlage ausstatten sollen. Der Einbau einer Klimaanlage ist aber nicht nur eine bauliche Veränderung der gemieteten Wohnung, sondern auch der Außenbereiche des Hauses. Um die geplanten Arbeiten durchführen zu dürfen, ist die Zustimmung des Hauseigentümers nötig.

Zwar können Mieter in Häusern, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, die Zustimmung des Vermieters auch gerichtlich ersetzen lassen, Aussicht auf Erfolg hat das aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsprechung betrachtet nämlich Klimaanlagen grundsätzlich als nicht ortsüblich. Nur in Häusern, wo es bereits Klimaanlagen gibt, weichen die Gerichte von diesem Prinzip gelegentlich ab. Weiters muss der Mieter die Umbaukosten bezahlen, die einwandfreie Ausführung der Arbeiten gewährleisten und die Anlage muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

In der Praxis ist es also nur in Ausnahmefällen möglich, gegen den Willen des Hauseigentümers eine Klimaanlage einbauen zu lassen. Wer in seine Wohnung eine Klimaanlage einbauen möchte, ist gut beraten, eine Vereinbarung mit dem Vermieter außerhalb der Gerichte zu treffen.