Nach jahrelangem Rechtsstreit hat ein Berliner Burger-King-Wirt seinen Kampf gegen günstige Lockangebote verloren, mit denen die europäische Konzernleitung der US-Kette Gäste in die Filialen holen will. Seine Klage wurde nun abgewiesen.

Der Gastronom hatte argumentiert, dass die dauernden Rabattaktionen ein Verstoß gegen das Kartellrecht seien: Denn das Gesetz verbietet, dass Lieferanten ihren Händlern die Preise vorschreiben. In dem Prozess ging es um langjährige Werbeaktionen, bei denen die Muttergesellschaft "unverbindliche Preisempfehlungen" aussprach: ein "King des Monats" für 3,99 Euro anstelle der ansonsten fälligen 6,49 Euro. Nach der Argumentation des Wirts waren das derart niedrige Kampfpreise, dass er mit dem Verkauf der derart beworbenen Burger und Menüs Verlust machte.

Die Münchner Richter sehen darin jedoch keine verbotene Preisbindung: Das Vorschreiben von Höchstpreisen ist erlaubt, wie der Vorsitzende Richter Andreas Müller bei der mündlichen Verhandlung erläuterte. Verboten wären demnach nur fixe Preise, bei denen die Betreiber der einzelnen Filialen die Preise weder erhöhen noch senken dürften. Die europäische Burger King-Muttergesellschaft verbietet den Wirten aber nicht, die Burger noch billiger zu verkaufen als empfohlen.