Wie kann ich als Gründer Steuern und Abgaben sparen?

Antwort von Klaus Gaedke (Gaedke & Angeringer Steuerberatung): "Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist eine zentrale Frage für Start-ups. Auch wenn mit einem Einzelunternehmen gestartet wird, sollte das mittelfristige Ziel eine GmbH sein. Die Gründungskosten dafür sind überschaubar, auch die Mindeststeuer beträgt derzeit nur 500 Euro pro Jahr. Die Gewinnbesteuerung ist mit 25 Prozent moderat, Ausschüttungen werden mit 27,5 Prozent besteuert. Spätestens wenn Investoren an Bord geholt werden, sollte die GmbH bestehen. Weiters stellt sich die Frage nach Erleichterungen und Förderungen. Einerseits gibt es hier das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Vergünstigungen im Bereich von Gerichts- und Firmenbuchgebühren und Lohnnebenkosten anbietet. Start-ups im Bereich Forschung und Entwicklung können die 14-prozentige Forschungsprämie im Rahmen der jährlichen Steuererklärungen als Steuergutschrift beantragen. In Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge ist zu beachten, dass diese aufgrund ihres Nachbemessungssystems im 3. bzw. 4. Jahr zu Liquiditätsengpässen führen können. Es empfiehlt sich eine detaillierte Steuer- und Sozialversicherungsplanung für die Gründungsjahre."

Welche Förderungen bietet die Forschungsförderungsgesellschaft FFG für KMU-Forschungsprojekte, etwa bei der Patentrecherche?

Antwort von Klaus Pseiner (Geschäftsführer der FFG):In unserer täglichen Arbeit sehen wir viele KMU, die in Forschung, Entwicklung und Innovation voll engagiert und auf Erfolgskurs sind. Wir sehen vor allem, dass sich Forschergeist lohnt und innovative Unternehmen schneller wachsen, konkurrenzfähiger sind und wichtige Arbeitsplätze schaffen. Wenn es schon eine konkrete Idee gibt – z. B. für eine technische Problemlösung oder für eine Neuentwicklung –, unterstützt die FFG einerseits mit Förderungen der öffentlichen Hand und andererseits auch bei der Suche nach dem oder den richtigen Partnern für das Vorhaben. Es stehen Förderformate vom Einstieg in die Forschung (z. B. Innovationsscheck) über themenoffene Forschungsprojekte bis zum EU-Rahmenprogramm Horizon 2020 oder Enterprise Europe Network zur Verfügung. Je konkreter die Idee ist, desto besser können die FFG-Experten über Fördermöglichkeiten – nicht nur bei der FFG – beraten. Zentral für Forschungserfolge ist jedenfalls auch die Frage der zukünftigen Verwertung. Deshalb empfehlen wir Erfindern noch vor dem Start des Projekts eine Patentrecherche, also zu prüfen, ob die Idee neu ist. Auch diese Recherche fördert die FFG mit dem Patent.Scheck. Forschung wirkt. Details unter www.ffg.at/quickcheck

Wann ist ein Schuldscheindarlehen eine empfehlenswerte Alternative zu einem Kredit, was gilt es zu beachten?

Antwort von Rainer Stelzer (Vorstandsdirektor de Raiffeisen Landesbank): Ein Schuldscheindarlehen ist ein standardisiert verbriefter Kredit. Der Vorteil ist, dass über die Emission eines Schuldscheindarlehens eine Vielzahl von Investoren angesprochen werden kann. Somit eignet es sich für Unternehmen, die größere Kreditvolumina zur Umsetzung ihrer Vorhaben benötigen, deren Finanzierungsbedarf aber zu gering wäre, um diesen mittels Anleihe am Kapitalmarkt zu decken. Voraussetzungen für die Emission eines Schuldscheindarlehens sind eine geordnete Konzernstruktur und eine Konzentration der Finanzierungsaktivitäten auf die Holding. Damit einher geht eine gewissermaßen geringere Flexibilität der Ausgestaltung der künftigen Finanzierungen. Ein Schuldscheindarlehen ist eine Finanzierungsvariante für Unternehmen bester Bonität. Diese Variante ist im Wachsen, spielt aber in Relation zur klassischen Kreditfinanzierung bisher noch eine untergeordnete Rolle. Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark hat in diesem Bereich hohe Kompetenz aufgebaut und begleitet Unternehmen im gesamten Prozess.