Die stark verbesserte Arbeitsmarktsituation in der Steiermark hatte 2018 „auch eine strenge Seite“, wie das AMS mitteilt. So ist die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe im Vergleich zu 2017 um 13,42 Prozent gestiegen. Konkret musste das AMS 15.277 Mal Sanktionen verhängen.

Exakt 3459 Sanktionen (plus zwei Prozent) gab es „wegen unentschuldigtem Versäumen eines AMS-Kontrolltermins“. 5458 Mal (+ 5,3 Prozent) kam es zu einer „Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldeten Arbeitsendes“. Das AMS verzeichnete zudem 71 Fälle (+ 129 Prozent) von gänzlicher Arbeitsunwilligkeit sowie 6289 Sanktionen (+ 29 Prozent), die verhängt wurden, „weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder eine AMS-Maßnahme unentschuldigt nicht besucht wurde“.

"Viel mehr zumutbare Vermittlungsvorschläge"

Zu diesem starken Anstieg der sogenannten „§10-Sperren“ sei auch deshalb gekommen, weil „uns Unternehmen viel mehr offene Stellen meldeten und wir damit den Arbeitssuchenden viel mehr zumutbare Vermittlungsvorschläge machen konnten“, so Christina Lind, stellvertretende Leiterin des AMS Steiermark. "Wichtig sind hier die Rückmeldungen der Betriebe bei Vereitlungen von Arbeitsaufnahmen. Auch der Schwerpunkt der überregionalen Vermittlung führte zu mehr Vermittlungsvorschlägen und damit in weiterer Konsequenz auch zu mehr Sanktionen."